GESETZLICHE NEUERUNGEN AB 2001
Ab 01.01.2001 erhalten Personen, die nach dem 01.01.1961
geboren sind, die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form.
Für diesen Personenkreis gilt folgende Neuregelung:
Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst durch
a) Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung und
b) Rente wegen voller
Erwerbsminderung.
Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:
Unter 3 Stunden täglicher
zumutbarer Arbeit = Rente wegen voller
Erwerbsunfähigkeit
3 Stunden bis unter 6 Stunden
täglicher zumutbarer Arbeit = Rente
wegen teilweiser Erwerbsminderung
Ab 6 Stunden täglich = keine Rente
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