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   Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot

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VERGLEICH - BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN

GESETZLICHE NEUERUNGEN AB 2001

Ab 01.01.2001 erhalten Personen, die nach dem 01.01.1961
geboren sind, die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form.
Für diesen Personenkreis gilt folgende Neuregelung:

Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst durch

          a) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und

          b) Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:
    
          Unter 3 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit = Rente wegen voller
          Erwerbsunfähigkeit

          3 Stunden bis unter 6 Stunden täglicher zumutbarer Arbeit = Rente
          wegen teilweiser Erwerbsminderung

          Ab 6 Stunden täglich = keine Rente

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IMPRESSUM
23-03-2009

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