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   Berufsunfähigkeitsversicherung Angebot

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VERGLEICH - BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN

IHR GESETZLICHER ANSPRUCH

Selbstständige können sich freiwillig über eine Berufsgenossenschaft für die zu leistende Arbeit im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit versichern lassen.
Einzige Ausnahme bildet hier die Berufsgruppe der Handwerker und
Schornsteinfeger. Sie unterliegen in der Regel der Pflichtversicherung. Freiberufler, wie Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte, sind in einem Versorgungswerk versichert.

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch bei überdurchschnittlichen Beitragszahlungen bietet diese nur eine Grundversorgung von ca. 1/4 des letzten Einkommens bei Berufsunfähigkeit bzw. 1/3 bei Erwerbsunfähigkeit.

Berufsanfänger trifft es besonders hart, sie müssen –
außer bei Arbeitsunfällen – Wartezeiten erfüllen, ehe sie mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen können. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass egal welcher Berufsgruppe Sie angehören, im Falle eines Falles Sie ohne zusätzliche Vorsorge in der heutigen Zeit ungenügend abgesichert sind.

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IMPRESSUM
23-03-09

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