IHR GESETZLICHER ANSPRUCH
Selbstständige können sich freiwillig über eine
Berufsgenossenschaft für die zu leistende Arbeit im Zusammenhang mit ihrer beruflichen
Tätigkeit versichern lassen.
Einzige Ausnahme bildet hier die Berufsgruppe der Handwerker und
Schornsteinfeger. Sie unterliegen in der Regel der Pflichtversicherung. Freiberufler, wie
Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte, sind in einem Versorgungswerk versichert.
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch bei
überdurchschnittlichen Beitragszahlungen bietet diese nur eine Grundversorgung von ca.
1/4 des letzten Einkommens bei Berufsunfähigkeit bzw. 1/3 bei Erwerbsunfähigkeit.
Berufsanfänger trifft es besonders hart, sie müssen
außer bei Arbeitsunfällen Wartezeiten erfüllen, ehe sie mit Leistungen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung rechnen können. Zusammenfassend lässt sich feststellen,
dass egal welcher Berufsgruppe Sie angehören, im Falle eines Falles Sie ohne zusätzliche
Vorsorge in der heutigen Zeit ungenügend abgesichert sind.
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